Viele Menschen haben heutzutage den Eindruck, dass die Kriminalität, bzw. Übergriffe immer weiter zunehmen. Obwohl es seit 2016 einen Abwärtstrend in der Kriminalstatistik gibt, werden Waffen zur Selbstverteidigung immer beliebter. Vor allem deshalb, weil es eine große Anzahl an Waffen gibt, die vollkommen ohne Kontrolle (außer einer Altersbegrenzung) mitgeführt werden dürfen. Um welche Waffen es sich dabei handelt, wird im nachfolgenden Text erläutert.
Generelle Regelungen
Die sogenannten freien Waffen (also ohne Beschränkungen bzw. Waffenschein) sind nur ab einem Alter von 18 Jahren verkäuflich. Reizstoff- Signal- oder Schreckschusswaffen dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen Privatpersonen keine Waffen mit sich führen. Messer sind erlaubt, allerdings nicht, wenn es sich um eine feststehende Klinge handelt, die eine Länge von 12 Zentimetern überschreitet. Diese Waffen dürfen allgemein nur zum Zwecke der Notwehr angewendet werden. Hier gelten mitunter strenge juristische Richtlinien und Grenzen.
Erlaubte Waffen- nach Alter gestaffelt
Möchte man sich eine freie Waffe anschaffen, sollte man vorher die Rechtsgrundlagen kennen, um Ärger oder Missverständnissen aus dem Weg zu gehen. So kann man beispielsweise ohne Altersbeschränkung Taschenlampen oder Stabtaschenlampen, Kubotan (ein kleiner Stab zur Selbstverteidigung, der am Schlüsselbund befestigt werden kann), ein tactial pen (Kugelschreiber, der als Verteidigungswaffe fungiert), Pfefferspray, Quarzsandhandschuhe (Schlaghandschuh, der am Handrücken und im Bereich der Knöchel mit Protektoren aus Quarzsand verstärkt ist) , sowie Schrillalarm. Ab 14 Jahren darf das sogenannte CS Gas mitgeführt werden. Beim CS Gas handelt es sich um Reizgas, bzw. um einen Tränenreizstoff, der wie der Name schon sagt, ein Brennen in den Augen verursacht. Ab 18 Jahren darf man sich zum Beispiel einen Elektroschocker kaufen, sowie Schreckschusswaffen bzw. einen Teleskopschlagstock mit sich führen.
Abwehrsprays
Das Spray ist fast überall zu einem kleinen Preis erhältlich, zum Beispiel in Drogerien oder Supermärkten. Da es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, unterliegen diese Sprays nicht dem Waffengesetz und können bedenkenlos in der Tasche mitgeführt werden. Der Wirkstoff Oleoresin Capsicum (ein Extrakt aus scharfen Chilischoten) kommt hier zum Einsatz. Der Wirkstoff ist zwar schmerzhaft, jedoch ungiftig. Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege werden beim Besprühen gereizt, so dass der Angreifer außer Gefecht gesetzt wird, da die Augen brennen und das Atmen mitunter schwer fallen kann. Das Pfefferspray wird mit dem Daumen betätigt, am besten sollte es immer griffbereit in der Jackentasche getragen, bzw. mit der Faust umschlossen werden. Es sollte ein gewisser Abstand zum Angreifer eingehalten werden, um das Mittel nicht selbst einzuatmen. Tritt starker Wind auf, kann die Wirkung verzögert oder auch gar nicht eintreten.
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